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Markenrecht

Das Markenrecht schützt Marken, die Unternehmen verwenden, um ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden.

Markenrechte

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht, die Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Er kann Dritten untersagen, die Marke ohne seine Zustimmung zu verwenden.

Markenlizenz

Eine Marke kann einem Dritten zur Nutzung gegen Entgelt überlassen werden. Die Überlassung erfolgt durch einen Lizenzvertrag.

Markenlöschung

Eine Marke kann aus dem Markenregister gelöscht werden, wenn sie nicht mehr verwendet wird, wenn sie gegen das Gesetz verstößt oder wenn sie für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit schädlich ist.

Markenanmeldung

Die Anmeldung einer Marke erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Anmeldung ist freiwillig, aber sie bietet dem Inhaber der Marke ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Markenverletzung

Eine Verletzungshandlung liegt vor, wenn ein Dritter ohne Zustimmung des Markeninhabers die Marke für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet

Schutzfähige Zeichen

Als Marke können alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dazu gehören Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, dreidimensionale Gestaltungen, Hörzeichen und sonstige Aufmachungen.

Markenübertragung

Eine Marke kann auf einen anderen Inhaber übertragen werden. Die Übertragung erfolgt durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Inhaber.

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72108 Rottenburg am Neckar

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