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Erbrecht

Das Erbrecht bestimmt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erbt und welche Rechte die Erben haben.

Testament

Ein Testament ist eine einseitige, formwirksame Erklärung, durch die eine Person (Testator) ihre Rechtsnachfolge für den Fall ihres Todes regelt.

Erbschaft

Eine Erbschaft ist der Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen. Das Vermögen eines Verstorbenen wird als Erbmasse bezeichnet.

Erbschaftsverwaltung

Die Erbschaftsverwaltung ist die Verwaltung des Erbes bis zur Erbauseinandersetzung. Die Erbschaftsverwaltung kann vom Erben selbst oder von einem von den Erben bestellten Nachlassverwalter durchgeführt werden.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzliches Erbrecht, das bestimmten Personen zusteht, auch wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt sind.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, durch den sie ihre Rechtsnachfolge für den Fall ihres Todes regeln.

Erbschaftsauseinandersetzung

Die Erbschaftsauseinandersetzung ist die Verteilung des Erbes auf die Erben. Die Erbschaftsauseinandersetzung kann durch die Erben selbst oder durch einen von den Erben bestellten Nachlassverwalter durchgeführt werden.

Erbfolge

Die Erbfolge ist die Bestimmung, wer das Vermögen eines Verstorbenen erbt. Die Erbfolge kann gesetzlich oder durch Testament oder Erbvertrag geregelt sein.

Erbschaftsansprüche

Erbberechtigte können verschiedene Ansprüche gegen den Erben geltend machen, z. B. den Anspruch auf Erbauseinandersetzung, den Anspruch auf Auskunft über das Erbe oder den Anspruch auf Herausgabe von Nachlassgegenständen.

Testament

Ein Testament ist eine einseitige, formwirksame Erklärung, durch die eine Person (Testator) ihre Rechtsnachfolge für den Fall ihres Todes regelt.

Erbschaft

Eine Erbschaft ist der Erwerb des Vermögens eines Verstorbenen. Das Vermögen eines Verstorbenen wird als Erbmasse bezeichnet.

Erbschaftsverwaltung

Die Erbschaftsverwaltung ist die Verwaltung des Erbes bis zur Erbauseinandersetzung. Die Erbschaftsverwaltung kann vom Erben selbst oder von einem von den Erben bestellten Nachlassverwalter durchgeführt werden.

Erbfolge

Die Erbfolge ist die Bestimmung, wer das Vermögen eines Verstorbenen erbt. Die Erbfolge kann gesetzlich oder durch Testament oder Erbvertrag geregelt sein.

Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzliches Erbrecht, das bestimmten Personen zusteht, auch wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt sind.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, durch den sie ihre Rechtsnachfolge für den Fall ihres Todes regeln.

Erbschaftsauseinandersetzung

Die Erbschaftsauseinandersetzung ist die Verteilung des Erbes auf die Erben. Die Erbschaftsauseinandersetzung kann durch die Erben selbst oder durch einen von den Erben bestellten Nachlassverwalter durchgeführt werden.

Erbschaftsansprüche

Erbberechtigte können verschiedene Ansprüche gegen den Erben geltend machen, z. B. den Anspruch auf Erbauseinandersetzung, den Anspruch auf Auskunft über das Erbe oder den Anspruch auf Herausgabe von Nachlassgegenständen.

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